Regreßpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Re · greß · pflicht

Das Wort Re­greß­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­greß­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­greß­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Regreßpflicht ist die Verpflichtung einer Person, einen finanziellen Schaden oder Verlust, den sie einem anderen zugefügt hat, zu ersetzen. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Verantwortung, bei der die Geschädigte Person von der verursachenden Person den Ersatz des Schadens fordern kann. Die Regreßpflicht kann in verschiedenen Situationen auftreten, wie beispielsweise bei Verkehrsunfällen oder Schäden an Eigentum. In solchen Fällen ist die verursachende Person dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen und somit den finanziellen Verlust auszugleichen.

Beispielsatz: Die Regreßpflicht tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer für entstandene Schäden verantwortlich ist und die Kosten zurückfordert.

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