Reichsinnenministerium


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · in · nen · mi · nis · te · ri · um

Das Wort Reichs­in­nen­mi­nis­te­ri­um besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­in­nen­mi­nis­te­ri­um trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­in­nen­mi­nis­te­ri­um" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Reichsinnenministerium war eine zentrale Behörde im Deutschen Kaiserreich und später in der Weimarer Republik, die für innere Angelegenheiten zuständig war. Es kümmerte sich um Angelegenheiten wie Sicherheit, Verwaltung, Rechtsprechung und öffentliche Ordnung. Das Wort setzt sich aus „Reich“ (staatliche Einheit) und „Innenministerium“ (Behörde für innere Angelegenheiten) zusammen und bezeichnet somit das Ministerium, das innerhalb des Reiches für innere Belange zuständig war. Es spielte eine entscheidende Rolle in der politischen Struktur und Verwaltung des Landes.

Beispielsatz: Das Reichsinnenministerium war verantwortlich für die inneren Angelegenheiten des Deutschen Reiches.

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