Rekurs


Eine Worttrennung gefunden

Re · kurs

Das Wort Re­kurs besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­kurs trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­kurs" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rekurs bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Entscheidung oder ein Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt eingelegt wird. In der Regel erfolgt der Rekurs, wenn eine Person mit einer behördlichen Entscheidung unzufrieden ist und diese an eine höhere Instanz weitergeben möchte, um eine Überprüfung zu erwirken. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, kann jedoch auch in anderen Bereichen vorkommen, in denen eine Rückkunft oder Wiederholung eines vorherigen Verfahrens angestrebt wird. Die Grundform "Rekurs" selbst beschreibt also diesen spezifischen Vorgang der Überprüfung und Anfechtung.

Beispielsatz: Der Rekurs auf frühere Entscheidungen ist in der Regel entscheidend für die Rechtsprechung.

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