Revisionsurteil


Eine Worttrennung gefunden

Re · vi · si · ons · ur · teil

Das Wort Re­vi­si­ons­ur­teil besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­vi­si­ons­ur­teil trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­vi­si­ons­ur­teil" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Revisionsurteil“ setzt sich aus den Komponenten „Revision“ und „Urteil“ zusammen. „Revision“ bezeichnet die Überprüfung eines Urteils durch eine höhere Instanz, meist im Rahmen eines Rechtsverfahrens. „Urteil“ steht für die Entscheidung eines Gerichts. Ein Revisionsurteil ist somit das Urteil, das nach einer Revision ergeht, wenn ein höheres Gericht die rechtlichen und sachlichen Grundlagen eines vorhergehenden Urteils überprüft. Dieses Urteil kann das ursprüngliche Urteil bestätigen, aufheben oder abändern. Es ist ein bedeutender Bestandteil des Rechtsmittelverfahrens und spielt eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem.

Beispielsatz: Das Revisionsurteil des Obergerichts stellte die vorherige Entscheidung in Frage und hob sie auf.

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