Revisionsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Re · vi · si · ons · ver · fah · ren

Das Wort Re­vi­si­ons­ver­fah­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­vi­si­ons­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­vi­si­ons­ver­fah­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Revisionsverfahren“ bezeichnet ein rechtliches Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen, die in vorhergehenden Instanzen getroffen wurden. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Begriffen „Revision“ (Überprüfung) und „Verfahren“ (Prozess oder Methode) besteht. In der Regel wird ein Revisionsverfahren in höheren Gerichtsinstanzen eingesetzt, um die Richtigkeit von Urteilen zu prüfen und sicherzustellen, dass rechtliche Vorschriften korrekt angewendet wurden. Solche Verfahren sind häufig im Zivil- und Strafrecht anzutreffen.

Beispielsatz: Das Revisionsverfahren ermöglicht es, Entscheidungen einer vorhergehenden Instanz auf ihre rechtliche Richtigkeit zu überprüfen.

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