Schlussplädoyer


Eine Worttrennung gefunden

Schluss · plä · doy · er

Das Wort Schluss­plä­doy­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schluss­plä­doy­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schluss­plä­doy­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Schlussplädoyer ist eine abschließende Rede, die in einem Gerichtsprozess gehalten wird. Es wird meist vom Anwalt oder der Anwältin der Verteidigung oder der Anklage vorgetragen und hat zum Ziel, die Argumentation und Beweisführung noch einmal zusammenzufassen sowie die eigenen Schlussfolgerungen und Forderungen zu präsentieren. Das Schlussplädoyer dient dazu, die Geschworenen oder das Gericht von der Unschuld oder Schuld des Angeklagten zu überzeugen und beeinflusst somit maßgeblich das Urteil.

Beispielsatz: In seinem emotionalen Schlussplädoyer appellierte der Anwalt an die Jury, Gerechtigkeit walten zu lassen.

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