Schubhäftlingen


Eine Worttrennung gefunden

Schub · häft · lin · gen

Das Wort Schub­häft­lin­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schub­häft­lin­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schub­häft­lin­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Schubhäftlingen" ist der Dativ Plural des Substantivs "Schubhäftling", das sich aus den Wörtern "Schub" und "Häftling" zusammensetzt. Ein Schubhäftling bezeichnet eine Person, die in einer Ausweisungshaft ist, oft im Zusammenhang mit Asylverfahren oder Abschiebungen. Diese Individuen sind in der Regel rechtlich in einem Verfahren, das ihre Aufenthaltsgenehmigung und die Möglichkeit einer Rückführung in ihr Heimatland betrifft. Die Haft dient oft dazu, die Durchführung dieser Maßnahmen zu sichern, während rechtliche, verwaltungstechnische oder sicherheitstechnische Fragen geklärt werden.

Beispielsatz: Die Schubhäftlingen wurden in einer zentralen Unterbringungseinrichtung untergebracht, während ihre Anträge geprüft wurden.

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