Schuldfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Schuld ·· hig · keit

Das Wort Schuld­fä­hig­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schuld­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schuld­fä­hig­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Schuldfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, für ihr Handeln rechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Schuldfähig ist jemand, der zum Zeitpunkt der Tat in der Lage war, das Unrecht seines Handelns einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Die Schuldfähigkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für die Anwendung des Strafrechts. In ihrer Grundform handelt es sich um ein Substantiv im Singular.

Beispielsatz: Die Schuldfähigkeit des Angeklagten wurde im Verlauf des Prozesses intensiv diskutiert.

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