Staatsangehöriger


Eine Worttrennung gefunden

Staats · an · ge ·· ri · ger

Das Wort Staats­an­ge­hö­ri­ger besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­an­ge­hö­ri­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­an­ge­hö­ri­ger" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Staatsangehöriger ist eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes besitzt. Diese Zugehörigkeit kann auf verschiedene Weise erlangt werden, wie durch Geburt (Jus soli) oder durch Abstammung (Jus sanguinis). Der Begriff "Staatsangehöriger" wird normalerweise in männlicher Form verwendet, kann aber auch für weibliche Personen gelten. In der Grundform "Staatsangehöriger" bezieht sich das Wort auf eine einzelne Person mit der Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes, ohne die Form näher zu spezifizieren.

Beispielsatz: Als Staatsangehöriger eines Landes hat man bestimmte Rechte und Pflichten.

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