Straffälligenhilfe


Eine Worttrennung gefunden

Straf · fäl · li · gen · hil · fe

Das Wort Straf­fäl­li­gen­hil­fe besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­fäl­li­gen­hil­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­fäl­li­gen­hil­fe" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Straffälligenhilfe bezeichnet die Unterstützung und Rehabilitation von Personen, die straffällig geworden sind. Ziel ist es, ihnen zu helfen, sich in die Gesellschaft zu reintegrieren und Rückfälle zu vermeiden. Die Hilfe kann in verschiedenen Formen erfolgen, wie beispielsweise Beratung, soziale Integration, berufliche Weiterbildung oder therapeutische Maßnahmen. Das Wort setzt sich aus „Straffälligen“ – der Pluralform von „Straffälliger“, das heißt Personen, die ein Verbrechen begangen haben – und „Hilfe“ zusammen, und beschreibt somit spezifisch die Hilfestellungen für diese Gruppe.

Beispielsatz: Die Straffälligenhilfe bietet ehemaligen Straftätern Unterstützung bei der Reintegration in die Gesellschaft.

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