Tatbestände


Eine Worttrennung gefunden

Tat · be · stän · de

Das Wort Tat­be­stän­de besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­be­stän­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­be­stän­de" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Tatbestände" ist der Plural von "Tatbestand". Ein Tatbestand ist eine Gesamtheit von Merkmalen oder Umständen, die für einen bestimmten rechtlichen oder faktischen Kontext relevant sind, insbesondere im Strafrecht oder im Zivilrecht. Tatbestände legen die Voraussetzungen fest, unter denen bestimmte rechtliche Folgen eintreten. Sie sind entscheidend für die Anwendung des Rechts, da sie helfen, die rechtlichen Konsequenzen von Handlungen oder Ereignissen zu bestimmen. In der juristischen Argumentation werden sie häufig analysiert, um festzustellen, ob ein bestimmtes Verhalten die Voraussetzungen eines Delikts erfüllt.

Beispielsatz: Die Darstellung der Tatbestände ist entscheidend für das Verständnis des rechtlichen Sachverhalts.

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