Vereinigungskriminalität


Eine Worttrennung gefunden

Ver · ei · ni · gungs · kri · mi · na · li · tät

Das Wort Ver­ei­ni­gungs­kri­mi­na­li­tät besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­ei­ni­gungs­kri­mi­na­li­tät trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­ei­ni­gungs­kri­mi­na­li­tät" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vereinigungskriminalität bezeichnet kriminelle Aktivitäten, die durch Gruppen oder Organisationen begangen werden, die sich zur Durchführung illegaler Handlungen zusammengeschlossen haben. Diese Form der Kriminalität kann verschiedene Straftaten umfassen, darunter Drogenhandel, Menschenhandel und Organisierte Kriminalität. Der Begriff setzt sich zusammen aus "Vereinigung", was eine Gruppierung oder Zusammenkunft bedeutet, und "Kriminalität", das sich auf die Begehung von Straftaten bezieht. Häufig sind solche Vereinigungen hierarchisch strukturiert und nutzen ihre Organisation, um illegalen Profit zu maximieren und staatliche Kontrolle zu umgehen.

Beispielsatz: Die Polizei hat verstärkt Maßnahmen gegen die sich ausbreitende Vereinigungskriminalität ergriffen.

Vorheriger Eintrag: Vereinigungsfreiheit
Nächster Eintrag: Vereinigungsmenge

 

Zufällige Wörter: Altarglocken Bootstauchgang nachrücktet Pinselstriche Straßenkehrern