Verfassungsjurist


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fas · sungs · ju · rist

Das Wort Ver­fas­sungs­ju­rist besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fas­sungs­ju­rist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fas­sungs­ju­rist" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Verfassungsjurist ist ein Fachanwalt oder Wissenschaftler, der sich auf das Gebiet des Verfassungsrechts spezialisiert hat. Diese Experten analysieren die Interpretation und Anwendung von Verfassungen, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte, Staatsorganisationsrecht und die Grenzen staatlichen Handelns. Sie beraten oft Institutionen, Gerichte oder Regierungen und können auch in der Lehre tätig sein. Das Wort setzt sich aus „Verfassung“ und „Jurist“ zusammen, wobei „Verfassung“ die grundlegenden Rechtsnormen eines Staates bezeichnet und „Jurist“ einen Rechtswissenschaftler oder -anwalt beschreibt.

Beispielsatz: Der Verfassungsjurist beschäftigte sich eingehend mit den grundlegenden Prinzipien der deutschen Verfassung.

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