vermögensrechtliche


Eine Worttrennung gefunden

ver ·· gens · recht · li · che

Das Wort ver­mö­gens­recht­li­che besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­mö­gens­recht­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­mö­gens­recht­li­che" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "vermögensrechtliche" ist eine Adjektivform, die sich von "Vermögensrecht" ableitet. Es beschreibt Angelegenheiten, die mit Rechten an Vermögen, also mit rechtlichen Ansprüchen oder Verhältnissen im Zusammenhang mit Eigentum und Vermögenswerten, zu tun haben. Diese Bezeichnung wird häufig im juristischen Kontext verwendet, um spezifische Aspekte des Vermögensrechts zu kennzeichnen, wie zum Beispiel Verträge, Ansprüche oder Streitigkeiten, die Vermögenswerte betreffen. Das Wort impliziert eine gesetzliche oder rechtliche Perspektive und ist relevant in der Diskussion über Eigentum, Erbschaft oder finanzielle Angelegenheiten.

Beispielsatz: Die vermögensrechtlichen Ansprüche müssen sorgfältig geprüft werden, um eine gerechte Auszahlung sicherzustellen.

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