Vollanrechnung


Eine Worttrennung gefunden

Voll · an · rech · nung

Das Wort Voll­an­rech­nung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­an­rech­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­an­rech­nung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vollanrechnung beschreibt den Prozess, bei dem bestimmte Leistungen, wie beispielsweise Einkommen oder andere Bezüge, bei der Berechnung von Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Hartz IV, vollständig berücksichtigt werden. Dabei wird der Betrag der Leistung in vollem Umfang von der Sozialleistung abgezogen. Dadurch ergibt sich eine reduzierte oder gar keine Zahlung der Sozialleistung. Die Vollanrechnung gilt als Maßnahme zur Vermeidung von Doppelbezügen und soll sicherstellen, dass Sozialleistungen nur bei tatsächlichem Bedarf gewährt werden.

Beispielsatz: Die Vollanrechnung der bereits erbrachten Leistungen wird in der Abrechnung berücksichtigt.

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