Wirtschaftsstrafsachen


Eine Worttrennung gefunden

Wirt · schafts · straf · sa · chen

Das Wort Wirt­schafts­straf­sa­chen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wirt­schafts­straf­sa­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wirt­schafts­straf­sa­chen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wirtschaftsstrafsachen beziehen sich auf rechtliche Angelegenheiten, die wirtschaftliche Delikte betreffen. Dazu zählen beispielsweise Betrug, Steuerhinterziehung oder Insiderhandel. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Wirtschaft“ und „Strafsachen“ zusammen. Die Grundform „Wirtschaft“ beschreibt die Gesamtheit der Aktivitäten zur Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen. „Strafsachen“ ist der Plural von „Strafsache“, was eine rechtliche Angelegenheit bezeichnet, die strafrechtlichen Charakter hat. Wirtschaftsstrafsachen umfassen somit alle strafrechtlichen Aspekte, die aus wirtschaftlichen Aktivitäten resultieren und erfordern oft ein spezialisiertes Verständnis von beiden Bereichen, Wirtschaft und rechtlicher Rahmen.

Beispielsatz: Die Zahl der Ermittlungen in Wirtschaftsstrafsachen hat im letzten Jahr deutlich zugenommen.

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