zurechnungsfähig


Eine Worttrennung gefunden

zu · rech · nungs ·· hig

Das Wort zu­rech­nungs­fä­hig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort zu­rech­nungs­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zu­rech­nungs­fä­hig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „zurechnungsfähig“ beschreibt den Zustand einer Person, die in der Lage ist, die Bedeutung ihrer Handlungen zu erkennen und für diese verantwortlich gemacht werden kann. Es wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Das Wort setzt sich aus „zurechnen“ (jemandem die Folgen einer Handlung zuordnen) und der Endung „-fähig“ (die Fähigkeit besitzen) zusammen. In der deutschen Sprache ist „zurechnungsfähig“ eine adjektivische Form, die die Fähigkeit einer Person charakterisiert, rational zu handeln und die Konsequenzen ihres Verhaltens zu verstehen.

Beispielsatz: Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte zur Tatzeit zurechnungsfähig war.

Vorheriger Eintrag: Zurechnungen
Nächster Eintrag: zurechnungsfähige

 

Zufällige Wörter: anpaßten entgegenzuwirken patentierter Rückseiten Staatspreisen