Abgeordneteneinkünfte


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · ein · künf · te

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ein­künf­te besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ein­künf­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­ein­künf­te" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordneteneinkünfte sind die finanziellen Vergütungen und Einkünfte, die Mitgliedern eines Parlaments, wie Bundestagsabgeordneten oder Landtagabgeordneten, zustehen. Diese können aus verschiedenen Quellen stammen, wie monatlichen Gehältern, Aufwandsentschädigungen oder Erstattungen für berufliche Auslagen. Der Begriff setzt sich aus "Abgeordnete" (Pluralform von Abgeordneter, also gewählte Vertreter) und "Einkünfte" (Pluralform von Einkommen) zusammen. Abgeordneteneinkünfte unterliegen in vielen Ländern speziellen Regelungen und Gesetzen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Transparenz der Abgeordneteneinkünfte ist entscheidend für das Vertrauen der Bürger in die Politik.

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