Generalerbe


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · er · be

Das Wort Ge­ne­ral­er­be besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­er­be trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­er­be" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Generalerbe ist eine Person, die als Erbe eines Nachlasses bestimmt ist und somit das gesamte Vermögen erbt. Das Wort "General" deutet darauf hin, dass diese Person eine umfassende und allgemeine Erbberechtigung besitzt, im Gegensatz zu bestimmten Erbteilen oder Teilbetragserben. Die Form des Wortes "Generalerbe" bleibt in der Grundform unverändert und wird sowohl für männliche als auch weibliche Erben verwendet.

Beispielsatz: Der Generalerbe trat überraschend in das Familienunternehmen ein und brachte frischen Wind in die traditionsreiche Firma.

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