Kapitalumlageverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Ka · pi · tal · um · la · ge · ver · fah · ren

Das Wort Ka­pi­tal­um­la­ge­ver­fah­ren besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­pi­tal­um­la­ge­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­pi­tal­um­la­ge­ver­fah­ren" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Kapitalumlageverfahren ist ein System der Altersvorsorge, bei dem die Beiträge der aktiven Mitglieder direkt zur Finanzierung der Renten der aktuellen Pensionäre verwendet werden. Es handelt sich nicht um eine Ansparform, sondern um ein Umlageverfahren, bei dem das eingezahlte Kapital nicht individuell angelegt, sondern sofort verteilt wird. Dadurch wird eine gegenseitige Absicherung innerhalb der Gemeinschaft geschaffen. Das Verfahren ist vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitet und steht im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren, wo individuelle Rücklagen für zukünftige Zahlungen gebildet werden.

Beispielsatz: Das Kapitalumlageverfahren ist ein wichtiges Instrument zur Berechnung von Rentenansprüchen in der gesetzlichen Altersvorsorge.

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