Nebenklägerin


Eine Worttrennung gefunden

Ne · ben · klä · ge · rin

Das Wort Ne­ben­klä­ge­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ne­ben­klä­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ne­ben­klä­ge­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nebenklägerin: Die Nebenklägerin ist eine weibliche Person, die im Rahmen eines Strafverfahrens als Geschädigte auftritt und sich der öffentlichen Anklage anschließt. Sie hat das Recht, in dem Verfahren mitzuwirken, Beweisanträge zu stellen und ihre Interessen zu vertreten. Der Begriff ist die feminine Form von „Nebenkläger“ und beschreibt somit konkret die Rolle einer Frau, die in einem rechtlichen Kontext aktiv beteiligt ist. Nebenklägerinnen haben oft das Ziel, eine Entschädigung oder Gerechtigkeit für erlittene Schäden oder Verletzungen zu erreichen.

Beispielsatz: Die Nebenklägerin trat im Prozess selbstbewusst auf und schilderte ihre Sicht der Dinge.

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