Säumniszuschläge


Eine Worttrennung gefunden

Säum · nis · zu · schlä · ge

Das Wort Säum­nis­zu­schlä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Säum­nis­zu­schlä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Säum­nis­zu­schlä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Säumniszuschläge sind finanzielle Strafzahlungen, die erhoben werden, wenn eine fällige Zahlung, wie beispielsweise Steuern oder Gebühren, nicht rechtzeitig beglichen wird. Der Begriff setzt sich aus „Säumnis“ (das Versäumnis, eine Pflicht zu erfüllen) und „Zuschlag“ (eine zusätzliche Gebühr) zusammen. In der Regel dienen diese Zuschläge dazu, Schuldner zu motivieren, ihre Zahlungen fristgerecht zu leisten und verhindern, dass sich Zahlungsverzögerungen häufen. Säumniszuschläge können je nach Betrag und Dauer der Verspätung variieren und werden oft als prozentualer Anteil der offenen Summe berechnet.

Beispielsatz: Die verspätete Zahlung der Steuern führt zu hohen Säumniszuschlägen.

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