Untersuchungshäftling


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · häft · ling

Das Wort Un­ter­su­chungs­häft­ling besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­häft­ling trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­häft­ling" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Untersuchungshäftling“ bezeichnet eine Person, die sich während eines laufenden Ermittlungsverfahrens in Untersuchungshaft befindet. Diese Form der Haft wird angeordnet, um zu verhindern, dass die Person Beweise vernichtet, flieht oder weitere Straftaten begeht. Der Untersuchungshäftling ist somit noch nicht verurteilt, sondern wartet auf das Ergebnis des Verfahrens. Die Zusammensetzung des Wortes setzt sich aus „Untersuchung“ (Ermittlungsverfahren) und „Häftling“ (jemand, der in Haft ist) zusammen und ist ein substantiviertes Adjektiv mit dem Fokus auf dem rechtlichen Status der betroffenen Person.

Beispielsatz: Der Untersuchungshäftling wurde für weitere Befragungen in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

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