wehrpflichtige


Eine Worttrennung gefunden

wehr · pflich · ti · ge

Das Wort wehr­pflich­ti­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort wehr­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "wehr­pflich­ti­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "wehrpflichtige" ist die Pluralform des Adjektivs "wehrpflichtig" und beschreibt Personen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Ableistung des Wehrdienstes verpflichtet sind. In vielen Ländern umfasst dies in der Regel männliche Bürger, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Der Begriff reflektiert die Pflicht zur Verteidigung des Landes und ist häufig mit der Militär- oder Zivildienstpflicht verbunden. Wehrpflichtige können sowohl aktiv im Militärdienst stehen als auch alternative Dienstleistungen leisten, je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Beispielsatz: Die Wehrpflichtigen müssen sich regelmäßig zu Übungen und Weiterbildungen einfinden.

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